bossjazz.pages.dev
Hilfsmittelverzeichnis blindenführhund
Blindenführhunde sind Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sollen blinden oder hochgradig sehbehinderten Versicherten eine gefahrlosere.
1
Aktuelle Auswahl: → Produktgruppe (07 Blindenhilfsmittel) → Anwendungsort (Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze) → Untergruppe () → Info.
2
BLINDENFÜHRHUNDE Führhunde sind Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sollen blinden oder hochgradig sehbehinderten Versicherten eine gefahrlosere.
3
Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam erstel len ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die von der Leistungs pflicht umfassten Hilfsmittel aufzuführen.
4
Einhaltung nachgewiesen werden muss, damit eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis erfolgen kann. Die Anforderungen werden im Antragsformular konkretisiert. Darüber hinaus werden auch die Anforderungen an die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden Leistungen beschrieben. Beschreibung der Produktart.
5
Die ins Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommenen „Qualitätskriterien für Blindenführhunde“ entsprechen inhaltlich nicht mehr der üblichen Praxis und dem aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich Auswahl und Ausbildung des Hundes, der Einarbeitung des Mensch-Hund-Gespannes und der Qualitätssicherung.
6
Untergruppen. 01 Geschlossene Kompaktgeräte / -systeme zur Schriftumwandlung. i. 02 Vorkonfigurierte, offene Systeme zur Schriftumwandlung. i. 03 Hardware zur blindenspezifischen Anpassung von Computersystemen. i. 04 Elektronische Systeme zur Informationsverarbeitung und Informationsausgabe. i.
7
Blindenhilfsmittel: Elektromechanische und elektronische Geräte zum Prägen von Brailleschrift In diese Kategorie des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes fallen Hilfsmittel, die Blindenschrift erzeugen und ausdrucken können. Dazu zählen zunächst elektromechanische und elektronische Brailleschreibmaschinen.
8
Einen Anspruch auf einen Blindenführhund haben alle Personen, die im gesetzlichen Sinne blind oder hochgradig sehbehindert sind. Als weitere Voraussetzung für die Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse kommt hinzu, dass eine augenärztliche Verordnung vorliegt, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht.
9
Das Hilfsmittelverzeichnis liefert ausführliche Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der Produkte, schafft Markttransparenz und dient den Krankenkassen sowie anderen an der Versorgung Beteiligten als Auslegungs- und Orientierungshilfe. hilfsmittel 7
10
Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam erstellen ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die von der Leistungspflicht umfaßten. Hilfsmittel aufzuführen und.
11
hilfsmittelverzeichnis produktgruppe 07
12