Grundsteuerreform grundsteuer a

Die sogenannte Grundsteuer B gilt für betriebliche und private Grundstücke. Um diese Grundsteuer geht es im folgenden Text. Neu eingeführt durch die Grundsteuerreform wird ab dem Jahr die sogenannte Grundsteuer C. 1 Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in einem aus drei Gesetzen bestehenden Gesetzespaket festgeschrieben: Gesetz zur Reform des. 2 Zum 1. Januar wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Dabei haben die Länder die Möglichkeit erhalten, mittels Landesgesetz. 4 Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A. Für diese muss im Zuge der Grundsteuerreform ebenfalls eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz müssen ihre Erklärung bis zum März einreichen. 5 Januar muss die Grundsteuer nach neuen Regeln erhoben werden, alle landwirtschaftlichen Betriebe und alle Grundstücke müssen bis dahin neu bewertet sein. Wie bisher wird es dann eine Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft und eine Grundsteuer B für das Grundvermögen geben. Grundvermögen sind alle nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke. 6 Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (z. B. ein verpachteter Acker). Niedersachsen wird - wie alle anderen Länder auch - die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen. Hinweis. 7 Wichtig für die Erklärungsabgabe und die benötigten Daten ist die Unterscheidung zwischen Grundvermögen (Grundsteuer B) und Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A): Zum Grundvermögen zählen alle Grundstücke, die nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören (z.B. Bauland, Wohn- oder Gewerbegrundstücke, Wohnungs- oder. 8 Sie verwenden einen veralteten bzw. nicht unterstützten Browser. Dadurch kann es zu unerwarteten Fehlfunktionen kommen. Bitte öffnen Sie diese Seite mit einem der folgenden Browser in aktueller Version: Google Chrome, Firefox, Safari, MS Edge Chromium. 9 Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (zum Beispiel ein verpachteter Acker). Hessen wird - wie alle anderen Länder auch - die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen. 5 Minuten. grundsteuerreform hessen 10 Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind (Grundvermögen), erhoben. Hessen wendet. 11